Sprunggelenk

Künstliches Sprunggelenk

Das Sprunggelenk verbindet den Fuß mit dem Unterschenkel und setzt sich aus zwei Gelenken zusammen; dem oberen Sprunggelenk (hier OSG) bestehend, aus dem  Schienbeinknochen (Tibia), dem Außenknöchel (Fibula) und dem Sprungbein (Talus) und dem untere Sprunggelenk (hier USG), das sich aus dem Sprungbein (Talus) und dem Fersenbein (Calcaneus) zusammensetzt.

Starke Bänder stabilisieren diese Gelenke.  Durch Verletzungen oder Unfälle können diese Bänder jedoch reißen oder gedehnt werden. In der Folge ergeben sich daraus verschleißbedingte Veränderungen und auch Fehlstellungen der Gelenkflächen zueinander.

Die verschleißbedingten Veränderungen  an den Gelenkflächen bezeichnet man als „Arthrose“. Eine zunehmende Arthrose in den Sprunggelenken kann zu Schmerzen und Bewegungseinschränkungen in den betroffenen Gelenken und zur Verformung der Gelenkflächen führen.

Bei zunehmenden Schmerzen und Einschränkungen der Gelenkbeweglichkeit besteht nach Ausschöpfung aller konservativen Behandlungsmaßnahmen die Möglichkeit ein künstliches Gelenk (Prothese) oder eine Versteifung  (Arthrodese) des OSG mit Hilfe von Schrauben und / oder Platten des OSG durchzuführen. Eine Voraussetzung für eine Prothese ist ein stabiler Bandapparat und keine zu sehr ausgeprägte Deformation der Gelenkflächen. Für das USG gibt es zurzeit noch keine Prothese.

Moderne OSG – Prothesen bestehen aus drei Teilen: zwei Metallkomponenten, die jeweils die Gelenkfläche an der Tibia und am Talus ersetzen und einem dazwischenliegendem Gleitkern aus Polyethylen. Dieser kann sich zwischen den beiden Metallflächen bewegen und wird über eine Vertiefung der Metallkomponente des Talus geführt. Die Prothesenkomponenten aus Metall werden zementfrei in den Knochen eingesetzt und verwachsen mit dem Knochen. Zur Implantation stehen bei unterschiedlich großen Sprunggelenken individuelle Prothesengrößen zur Verfügung.

Die OSG – Prothesen erreichen nicht den vollen Bewegungsumfang eines gesunden Gelenkes. Durch gezielte Krankengymnastik nach der Operation und Ausheilungszeit lässt sich die Beweglichkeit steigern. Deutliche Schmerzlinderung, wenn nicht sogar Beschwerdefreiheit kann erreicht werden, und ermöglicht somit ein natürliches Gangbild.

Zementfreie Prothesen benötigen Zeit, damit der Knochen stabil anwachsen kann. Daher wird das Gelenk in der Zeit der Wundheilung für mindestens zwei Wochen ruhig gestellt und in den weiteren  vier bis sechs Wochen, je nach Zustand, vorsichtig unter Aufsicht teilbelastet. Danach werden, zur Schonung der Wunde und bis zur Erlangung der ausreichenden Sicherheit beim Gehen, noch Unterarmgehstützen verwendet.