Hybridversorgung
In seltenen Fällen kann auch eine sogenannte Hybridversorgung (Mischversorgung) erfolgen. Hierbei können die oben genannten operativen Therapieverfahren kombiniert werden. So kann beispielsweise ein Segment so weit verschlissen sein, dass eine Bandscheibenvollprothese notwendig ist. In einem evtl. darüber liegenden Segment kann jedoch die Therapie mit einem isolierten Nukleusersatz (Kernersatz) durchgeführt werden.
Sämtliche genannten operativen Therapieverfahren werden von allen Krankenkassen übernommen. Zusätzliche Kosten entstehen für die Patienten durch die operativen Therapieverfahren nicht.
